Triggerwarnung: Dieser Beitrag setzt sich mit Grenzen im BDSM, insbesondere D/s, auseinander. Unter Umständen können sexuelle Grenzüberschreitungen wahrgenommen werden, die für mich keine sind.


Eine Grenze ist eine zwischen Parteien vereinbarte Linie, welche Hoheitsgebiete voneinander trennt. Zwischen Staaten A und B beispielsweise ist vereinbart, wer als Staatsangehöriger A unter welchen Bedingungen das Hoheitsgebiet des Staates B betreten darf. Die Gesetze des Staates B regeln dann, was in diesem Staat erlaubt ist und was nicht. Und der Staatsangehörige A muss sich an die Gesetze im Staat B halten. Einige Gesetzesübertretungen werden mit Bußgeldern geahndet und manche mit Knast. Manche Strafen können zur Bewährung ausgesetzt werden und manche eben nicht.


Im BDSM geht es um konsensualen Sex. Und wie zwischen zwei Staaten gibt es eine konsensuale Übereinkunft, was Sadisten mit Masochisten machen dürfen und was nicht. Und was Dominante mit Submissiven machen dürfen und was nicht. Zwei Staaten haben also einen wie auch immer gearteten Staatsvertrag geschlossen. Dinge sind also geregelt.

Wenn also Submission der Dominanz erlaubt hat, dass die Grenze zum Zwecke des Deepthroats überschritten werden darf, dann ist das okay. Überschreitet Dominanz jedoch die Grenze zum Zwecke des Analverkehrs und hat es darüber keinen Konsens gegeben, dann ist das eine Grenzverletzung.


Das deutsche Strafrecht beispielsweise sagt dazu etwas ganz Eindeutiges:

§ 228 StGB Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html)

Somit kann alles, was nicht einvernehmlich geregelt ist nach folgenden Dingen bewertet werden.

Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)


Jetzt ist es aber nun mal so, das D/s ja eigentlich dafür da ist, dass sich die Grenzen „verschieben“ sollen. Ich halte das für eine grundlegende Falschannahme, denn wer keinen Analsex will, der will den eben nicht. Und das ist einstweilen Fakt. Dominanz kann nichts erzwingen. Submission muss erlauben. Und im Zweifel auch erlauben zu etwas gezwungen werden zu dürfen. Das alles müssen Staatsverträge regeln. Diplomatie ist dann in der Lage die Staatsverträge durch Kommunikation zu erweitern.


Durch stete Diplomatie auf der einen Seite und das Einhalten der Verträge auf der anderen Seite gewinnen Staaten Vertrauen ineinander. Und durch das wachsende Vertrauen ist es erst möglich über die eine oder andere Grenzverletzung hinweg zu sehen. Aber auch nur dann, wenn sich diese im Rahmen hält. Wenn Dominanz denn dann einfach mal die Eichel an den Anus der Submission setzt und Submission ein „ist okay“ flüstert, dann ist damit lediglich der vorsichtige Versuch gemeint, mal zu schauen, was geht. Vor allem dann, wenn es noch nie vorher geschehen ist. Submission vertraut der Dominanz und lässt zu. Wenn Dominanz nun jedoch einfach und hart eindringt ohne den Konsens vorher zu haben, dann ist das mindestens strafbar nach §177 StGB.


Die Frage wurde oft gestellt, wie Submission mit einer Grenzverletzung umgehen soll. Schließlich will Submission nur wegen einer Grenzverletzung nicht die komplette Diplomatie abbrechen. Meine Antwort lautet immer und stets ein Slowword und/oder Safeword zu haben. Und ich hoffe, dass alle Staatsverträge sowas beschreiben. Wie also eine Handlung kurzzeitig abgemildert und/oder ganz beendet werden kann. Wenn Dominanz also auf das Slowword und/oder Safeword nicht reagiert, dann hat Submission jedes Recht Dominanz zum Teufel zu jagen aka abzubrechen. Weil das Vertrauen zwischen den Staaten verspielt ist.


Wenn es nun keine Diplomatie mehr gibt, dann ist Dominanz in meinen Augen schuld, dass Submission den Staatsvertrag kündigt.